Führerscheinklassen

Kombiniere mehrere Führerscheinklassen und spare Geld!
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Klasse B und BE

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Klasse B und A2

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Klasse A1 und T,…

Mit 16 Jahren eigenständig 125er und mit 17 Jahren in Begleitung der Eltern
Auto fahren, plant man über die Zeit verteilt mehrere Führerscheine, spart
man bares Geld wenn man sich für mehrere Klassen gleichzeitig anmeldet.

Wie, das zeigen wir Dir gerne!

Benötigst du weiterführende Informationen zu den Preisen,
oder bist du an der Anmeldung mehrerer Klassen interessiert?

Setzte dich jederzeit gerne mit uns in Verbindung!

Fahrschule Kern
Rathaustraße 33A, 57537 Wissen

Telefon: 027423250, E-Mail: info@fahrschule-kern.com

Vorschriften zur Schutzbekleidung in den Zweiradklassen

Seit dem 01.06.2014 ist das Tragen folgender Motorradschutzbekleidung bei der praktischen Ausbildung,
sowie in der praktischen Prüfung der Klassen AM, A1, A2 und A vorgeschrieben:

– Motorradhelm
– Motorradhandschuhe
– eng anliegende Motorradjacke
– Rückenprotektor (EN 1621-2)
– Motorradhose
– Motorradstiefel mit ausreichenden Knöchelschutz

Bitte denkt vor Antritt der Fahrstunden daran!

Führerscheinklassen  (Klasse für weitere Details anklicken):

A (Motorrad)

Motorrad

A: 1. Krafträder (auch mit Beiwagen)-über 45 km/h-über 50cm³ .

  1. Dreirädrige Kraftfahrzeuge – über 45 km/h-über 50 cm³-über 15 kw

a.) 24 Jahre ( Direkteinstieg)

b.) 21 Jahre ( dreirädrige Kraftfahrzeuge)

c.) 20 Jahre ( 2 Jahre Vorbesitz A2)

Eingeschlossen: AM, A1, A2

Bemerkung: Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 erfolgt der Aufstieg durch praktische Prüfung.

Die Ausbildung erfolgt bei uns auf einer Kawasaki ER 650 H mit 649cm³ und 50 kw

Als Inhaber der Klasse A2 kannst du auf die Klasse A nur mit einer praktischen Prüfung aufsteigen,
insofern du schon mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A2 bist.

Obwohl keine Ausbildungspflicht besteht, funktioniert Anmelden und sofort Prüfung auch nicht, als Fahrschule sind wir verpflichtet,
uns ein Bild vom Können des Bewerbers zu machen, bevor wir Ihn zur Prüfung vorstellen, entscheident  ist deine Vorerfahrung und dein Können,
auch in der Aufstiegsprüfung müssen neben dem Fahren selbst, auch Fahraufgaben gemeistert werden.

 

A2 (Motorrad, max. 35kW)

Motorrad

A2:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen )

-Bis 35 kw, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kw Motorleistung gedrosselt sind und bis 0,2 kw/kg, sowie mehr als 50 cm³

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossen: AM, A1

Bemerkung: Nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A1 erfolgt der Aufstieg durch praktische Prüfung.

Die Ausbildung erfolgt bei uns auf einer Kawasaki ER 400 D mit 399 cm³ und 33 kw

Als Inhaber der Klasse A1 kannst du auf die Klasse A2 nur mit einer praktischen Prüfung aufsteigen, insofern du schon mindestens zwei Jahre im Besitz der Klasse A1 bist.

Obwohl keine Ausbildungspflicht besteht funktioniert Anmelden und sofort Prüfung auch nicht, als Fahrschule sind wir verpflichtet, uns ein Bild vom Können des Bewerbers zu machen,
bevor wir Ihn zur Prüfung vorstellen, entscheident  ist deine Vorerfahrung und dein Können, auch in der Aufstiegsprüfung müssen neben dem Fahren selbst, auch Fahraufgaben gemeistert werden.

A1 (Leichtkraftrad)

A1:

  1. Krafträder (auch mit Beiwagen )

– Bis 125 cm³

– Bis 11 kw und bis 0,1 kw/kg

  1. Dreirädrige Kraftfahrzeuge-über 45 km/h-über 50 cm³-bis 15 kw

Mindestalter: 16 Jahre

Eingeschlossen: AM

Die Ausbildung erfolgt bei uns auf einer KTM Duke mit 125cm³ und 11 kw

AM (Kleinkraftrad)

AM:

  1. Leichte 2 rädrige Kraftfahrzeuge
  • Bis 45 km/h
  • Bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
  • Bis 4 kw
  1. 3 rädrige Kraftfahrzeuge ( Leermasse bis 270 kg ) sowie
  2. Leichte 4 rädrige Kraftfahrzeuge ( Quad ) bis 425 kg Leermasse
  • Bis 4 kw ( leichtes Vierradmobil bis 6 kw )
  • Bis 45 km/h
  • Bis 50 cm³ ( Fremdzündungsmotor )
  • Bis 500 cm³ ( Selbstzündungsmotor )
  • Nicht mehr als 2 Sitzplätze

Mindestalter: 15 Jahre

 

B196 (Leichtkraftrad)

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl B196

  • Die Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 kann erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³,
    einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw,bei denen das Verhältnis Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.
  • Die Schlüsselzahl 196 darf nur erteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzt, diese Berechtigung gilt nur im Inland.
  • Das Mindestalter für die Erteilung beträgt 25 Jahre.
  • Voraussetzung für die Erteilung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten je 90 Minuten,
    davon mindestens 4×90 Minuten Theorie und mindestens 5×90 Minuten Praxis. Das Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

B, B78, B197 (PKW)

Fahrerlaubnisklasse B

Erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen sowie das Ziehen von Anhängern bis zu 750 kg oder,
wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3,5 Tonnen nicht überschreitet, in diesem Fall auch schwerere Anhänger. Die Klasse B beinhaltet auch die Klassen AM und L .

Bei uns wählst du die Ausbildung

  • B mit einem Cupra Formentor mit manuellem Schaltgetriebe
  • B197, hier erfolgt die Ausbildung überwiegend auf einem Co2 neutralen Elektrofahrzeug der Marke Cupra Born, deine praktische Prüfung absolvierst du auch mit diesem.
    Nach einer bestimmten Anzahl von Fahrstunden mit dem Schaltfahrzeug Cupra Formentor muss ein Schaltkompetenznachweis erbracht werden.
    Mit dieser Klasse darfst Du sowohl Schalt-als auch Automatikfahrzeuge fahren. Beide Ausbildungsfahrzeuge sind hochmodern, äußerst beliebt und bewährt und auf dem neuesten Stand der Zeit.
  • B78, kein schalten, kein kuppeln, einfach entspannt fahren?
    Mit dem B78 erfolgt die Ausbildung ausschließlich auf dem Cupra Born mit Automatikgetriebe.

 

Das Mindestalter für begleitendes Fahren (BF17) ist 17 Jahre, das heißt, Du kannst schon mit 16 Jahren zu uns in die Fahrschule kommen und deine Ausbildung starten.

Mit einer erfahrenen Begleitperson an deiner Seite nimmst Du dann am Straßenverkehr teil. Das bedeutet mehr Praxis, mehr Vertrauen, mehr Erfahrung, auch aus Versicherungsgründen oft ein Vorteil.

BE, B96 (Anhänger)

Anhängerklassen

Fahrerlaubnisklasse BE

Erlaubt das fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern zwischen 750 kg und 3500 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination darf 7000 kg nicht überschreiten.

Ein relativ kostengünstiger Führerschein für alle Handwerker, Pferdeliebhaber, Wohnwagenbesitzer etc

 

Schlüsselzahl B96

Erlaubt das Fahren von Fahrzeugen der Klasse B mit Anhängern, deren zulässige  Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt und deren zulässige Gesamtmasse mit dem Zugfahrzeug mehr als 3,5 Tonnen, jedoch nicht mehr als 4,25 Tonnen beträgt,

hier erfolgt eine Fahrerschulung mit mindestens sechs Stunden, davon entfallen für die theoretische Ausbildung 2,5 Stunden und für die praktische Ausbildung 3,5 Stunden.

Die Ausbildung kann auch an einem Tag erfolgen, eine theoretische und praktische Prüfung beim TÜV entfällt.

Möchtest du im Urlaub einen Wohnwagen ziehen , reicht die B96 Erweiterung in den meisten Fällen aus.

L, T (Traktor)

Land-und Forstwirtschaft

Für unsere angehenden oder schon aktiven Land-und Forstwirte gibt es die speziellen Fahrerlaubnisse der Klassen L und T.

Welche Klasse jetzt nötig ist hängt von den zu fahrenden Fahrzeuge ab.

Bei beiden Fahrerlaubnisklassen darfst du nur Fahrzeuge der Land-und Forstwirtschaft fahren und wenn diese nur für diese Zwecke eingesetzt werden.
Gewerbliche Güterbeförderung, Spazierfahrten etc mit diesen Fahrzeugen sind nicht erlaubt.

Folgende Tätigkeiten fallen in den Rahmen der Land-und Forstwirtschaft:

-Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Fischerei und Teichwirtschaft, Imkerei, Jagd sowie Ziele der Natur-und Umweltschutz dienende Landschaftspflege.

-Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege

-landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten

-Betrieb von land-und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen

-Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft dienen,

-Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der zuvor genannten Punkte eingesetzt werden

-Winterdienst

Die Führerscheinklasse T

Zugmaschinen der Land-und Forstwirtschaft mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr al 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, jeweils nach Ihrer Bauart zur Verwendung für Land-und Forstwirtschaft bestimmt und nur für solche Zwecke eingesetzt (auch mit Anhänger),

Mindestalter 16 Jahre, für Fahrer bis zum 18 Lebensjahr gilt die Höchstgeschwindigkeitsregel 40 km/h

Die Führerscheinklasse L

Zugmaschinen der Land-und Forstwirtschaft mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr al 40 km/h, in Kombination mit Anhängern mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h ,selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.

C1 (LKW bis 7500 kg)

C1 Kraftfahrzeuge ( Güterbeförderung) ,
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM,A1,A2,A,D1 und D, mit einer zGM über 3500kg, aber nicht mehr als 7500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 18 Jahre

Erwerb: Vorbesitz der Klasse B

Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss: keine

C1E (LKW bis 7500 kg + Anhänger)

C1E ( Güterbeförderung),

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und
– einem Anhänger/Sattelanhänger über 750 kg zGM
– Zulässige Gesamtmasse der Kombination: max. 12000 kg

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
– einem Anhänger/Sattelanhänger über 3500 kg zGM
– Zulässige Gesamtmasse der Kombination: max 12000 kg

Mindestalter: 18 Jahre
Erwerb: Vorbesitz der Klasse C1
Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung
Einschluss: BE sowie D1E ( bei Vorbesitz D1)

C (LKW)

C Kraftfahrzeuge ( Güterbeförderung),
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klasse AM,A1,A2,A,D1 und D, mit einer zGM über 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zGM von nicht mehr als 750 kg)

Mindestalter: 21 Jahre
18 Jahre (mit Grundqualifikation Bkf oder Berufskraftfahrerausbildung Feuerwehr, etc.)

Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw.vor Ende der Ausbildung nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung.

Erwerb: Vorbesitz der Klasse B
Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss: C1

 

CE (LKW + Anhänger)

CE ( Güterbeförderung),
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zGM über 750 kg bestehen

Mindestalter:
21 Jahre / 18 Jahre ( mit Grundqualifikation Bkf oder bei Berufskraftfahrerausbildung)
Hinweis: Unter 21 Jahre, vor Erwerb der Grundqualifikation bzw.vor Ende der Ausbildung nur Inlandsfahrten im Rahmen der Ausbildung

Erwerb: Vorbesitz der Klasse C

Befristung: auf 5 Jahre, danach alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Einschluss: BE , C1E,T sowie DE ( bei Vorbesitz D)

Flurförderzeuge / Gabelstapler

Ausbildung zum
Flurförderzeugführer/
Gabelstaplerfahrer
(m/w/d)

Du bist mindestens 18 Jahre alt?

Du möchtest innerhalb einer Firma,
bzw. einer logistischen Transportkette,
den sicheren Umgang mit
Gabelstaplern erlernen?

Bei uns erfolgt die Ausbildung nach
vorherigem Unterricht, Unterweisung
und Fahrübungen nach BGG 925 mit
theoretischer und praktischer Prüfung
und dem Erwerb des Fahrausweises
für Flurförderzeuge.

Wir stehen Dir in allen Fragen
jederzeit gerne zur Verfügung!